Nicht ohne mein Handy
Wusstest du, dass...
- ca. 30 % der Handybesitzer wissen, dass gewalthaltige oder pornographische Foto- oder Videodateien im Freundeskreis kursieren?
- fast jeder 10. bereits selber solche Inhalte zugeschickt bekommen hat?
- es strafbar ist, gestellte oder reale Prügelszenen ("Happy Slapping") aufzunehmen (§131 StGB)?
- auch das Weiterleiten bzw. Versenden solcher Dateien geahndet werden kann?
- heimliches oder gegen den Willen Fotografieren einer Person gegen das Persönlichkeitsrecht (§ 201a Abs.1 StGB) verstößt?
Aufgepasst: Mit diesen Tipps bist du auf der sicheren Seite
Die Freundin auf dem Handy anrufen, dem Kumpel eine SMS schicken, mit Bekannten im Internet chatten, E-Mails schreiben, Videos versenden, Bilder hochladen – das alles gehört für dich zum Alltag. Doch so bequem und einfach das Miteinander-Kommunizieren durch die Technik auch sein mag: Das Ganze hat auch seine Schattenseiten. Deshalb möchten wir dir ein paar Tipps geben, wie du dich vor ungewollter Anmache schützen kannst. Und wie du mit deinen Eltern oder anderen vertrauensvollen Erwachsenen ins Gespräch kommst, falls doch mal etwas passiert.
Wenn du eine konkrete Frage hast oder etwas dringend ist, kannst du bei N.I.N.A. unter 01805 123465 (Mo 9-13 Uhr; Di und Do 13-17 Uhr) anrufen. Oder du gehst auf www.nina-info.de. N.I.N.A. bietet dir die Möglichkeit, offene Fragen in einem direkten Gespräch zu klären und hilft dir auch bei der Suche nach einem kompetenten Ansprechpartner in deiner Nähe.
Handy-Tipps für Jugendliche (hier als PDF)
1. Senden und Empfangen von Bildern
- Wenn dich jemand mit Anrufen, SMS oder Bildern tyrannisiert, wende dich an eine Vertrauensperson und lass dir helfen. In manchen Handys ist die N.I.N.A.- Infoline eingespeichert. Zögere nicht, sie zu kontaktieren.
- Wenn du per Handy ein „sexy“ Bild von dir oder einer Freundin/Freund versendest, kannst du dich strafbar machen, denn diese Bilder können als Kinderpornografie bewertet werden.
- Überlege dir gut, welches Bild du von dir verschickst. Bilder, die einmal per Handy aufgenommen und verschickt wurden, können jederzeit weiter verschickt und von jedem User bearbeitet werden. Du hast keine Kontrolle mehr darüber!
2. Was tun, wenn...
- Niemand hat das Recht, Fotos, Videos oder Sprachaufnahmen ohne die Einwilligung der Betroffenen zu machen. Das verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht und ist strafbar. (§ 201a Abs.1 StGB). Dazu gehören auch Bilder, die auf der Schultoilette oder im Umkleideraum der Turnhalle aufgenommen werden.
- Wenn du mit Gewalt- oder Pornovideos konfrontiert wirst, wende dich an eine Vertrauensperson, die dich unterstützt. Du kannst dich selber strafbar machen oder von der Schule fliegen, wenn du solche Dateien weitergibst.
- Wenn dich jemand auffordert, ein solches Bild zu senden, macht sich auch diese Person strafbar.
