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Weltweite Anerkennung missbrauchter Kinder im Sinne eines Opferschutzgesetzes

  • Verurteilte Pädokriminelle müssen sich über einen festgelegten Zeitraum einer Psychotherapie unterziehen bzw. bei Wiederholungstaten in Sicherungsverwahrung genommen werden.
  • Angesichts der hohen Rate von Wiederholungstaten, muss dringend darauf geachtet werden, dass verurteilten Pädophilen keine Arbeitsstelle mehr anvertraut wird, bei der sie mit Kindern zu tun haben. Daher sollte die Vorlage eines Führungszeugnisses nicht nur für Institutionen der Jugendhilfe bei Einstellung von Personal verpflichtend sein.
  • Organisation eines internationalen Austauschs von polizeilichen und juristischen Informationen, Fotos, Videos sowie Gen- und anderer Datenbanken.
  • Organisation eines internationalen Forums zum Schutz der Kinder, um Druck auf Regierungen, internationale Organisationen und pädokriminelle Ringe auszuüben.
  • Die internationale Zusammenarbeit zur Aufdeckung und Zerschlagung pädokrimineller Netzwerke muss verbessert werden – durch eine Harmonisierung von Verbrechensbekämpfungs- und Bestrafungsmaßnahmen sowie eine Verschärfung und Harmonisierung von Gesetzen und Sanktionen.
  • Internetdienstanbieter (Provider und Webhoster) müssen Zugangs- und Zugriffsdaten ihrer Kunden länger speichern, damit Strafverfolgern mehr Zeit für ihre Ermittlungen bleibt. Außerdem müssen Webhoster, die Internetauftritte mit pädokriminellen Inhalten auf ihren Servern wissentlich dulden, zur Verantwortung gezogen werden.
  • Aufklärung, Prävention und Internetschulungen für Kinder, Eltern und Lehrer müssen in allen Schulen Bestandteil des Lehrplans bzw. der Lehrerausbildung werden.

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Presse: Christine Bücken

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